Menschenrechte für Priesterkinder

 

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April 2019

Schweigevereinbarung

Wir können nun erstmals die Kopie einer Schweigevereinbarung zwischen-, in diesem Fall dem Orden der Franziskaner- und der Mutter eines Priesterkindes, veröffentlichen. Es handelt sich um eine Vereinbarung aus den Vereinigten Staaten aus dem Jahr 1987, die sich auf den Unterhalt für den 2009 , mit 22 Jahren, an Krebs verstorbenen Nathan Halbach bezog. Auch wenn sie also nicht aus Deutschland und 30 Jahre alt ist, ist sie doch ähnlich formuliert wie Hunderte, wenn nicht Tausende allein im deutschsprachigen Raum geschlossene Vereinbarungen zu Priesterkindern.

Mag ein Teil der Vereinbarung wirken wie andere Unterhalts-verträge auch (mit dem Unterschied dass eben nicht der Vater, sondern der Orden den Unterhalt übernimmt), befindet sich der entscheidende, das Schweigen über die Vaterschaft des Kindes erzwingende Abschnitt in den letzten beiden Paragrafen:

"Nichts in dieser Vereinbarung kann als Verzicht der Mutter oder des Kindes interpretiert werden, ein Verfahren nach dem „Gesetz zur Elternschaft des Staates Illinois“ aus dem Jahr 1984 anzustrengen; allerdings wird die franziskanische Provinz durch das Anstrengen eines Verfahrens nach dem genannten Gesetz (oder nach einem ähnlichem Gesetz eines anderen Bundesstaates) von allen in dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen befreit.

Keine der beiden Parteien darf die Bedingungen dieser Vereinbarung gegenüber irgendjemandem der nicht selbst Partei derselben ist , außer den jeweiligen Rechtsanwälten, offenlegen, und jegliche Veröffentlichung berechtigt die Franziskanische Provinz die Vereinbarung aufzukündigen."

Der Mutter wird also gedroht, dass die Unterhaltszahlungen durch den Orden eingestellt werden, wenn sie versucht regulären Unterhalt vom Vater einzuklagen (und ihn damit öffentlich macht) oder von der Unterhaltsvereinbarung öffentlich spricht ( und damit bekannt macht, dass der Orden mit der Vereinbarung das Schweigen der Mutter über die Vaterschaft des Priesters erpresst). Dieser Zwang zum Schweigen ist sicher sittenwidrig, es ist zu prüfen ob er auch strafrechtlich relevant ist.

Die sozialen und psychischen Folgen dieses Zwangs für Mutter und Kind kann man sich vorstellen. Auf jeden Fall entlarvt dieses seit Jahrzehnten, und eben noch immer, praktizierte Vorgehen der Kirche, die im Zusammenhang mit den 2017 erstellten (geheimen ) Richtlinien zum Umgang mit Priesterkindern aufgestellte Behauptung, in diesen werde der Priester angehalten das Wohl seines Kindes in den Vordergrund zu stellen, als falsch. Im Gegenteil ist es in den allermeisten Fällen eben so, dass die Kirche ihrem Priester verbietet sich selbst um Mutter und Kind zu kümmern, um die Unterhaltsverhandlungen dann an sich zu ziehen, und die Mutter in solche Schweigevereinbarungen zu zwingen. Im Interesse dieses Kindeswohls wäre es ein entscheidender Schritt, die Zwangsvereinbarungen aufzulösen, und durch offene Vereinbarungen zwischen der Mutter und dem Vater selbst zu ersetzen,oder besser noch, natürlich, nicht mehr zu verhindern, dass der Vater mit seiner Familie lebt.

Bekanntlich hatte bereits die UN-Kommisssion für die Rechte des Kindes den Vatikan 2014 aufgefordert, die Praxis der Schweigepapiere zu beenden (finden Sie auch die entsprechenden Paragraphen der UN-Erklärung noch einmal anbei). Dass die Kirche dies ignorieren kann, liegt auch daran dass Regierung und Politik dies durchgehen lassen, und das Vorgehen der Kirche nicht überprüfen und sanktionieren. Dies gilt in Deutschland (und auch Österreich) aufgrund des Konkordats zwischen Staat und Kirche noch mehr als in anderen Ländern, so dass eine eindeutige Mitverantwortung der zuständigen Ministerien und Behörden besteht. Um darauf hinzuweisen, haben u.a. auch das Ministerbüro im Bundesjustizministeriums, die Mitglieder der Bundestagsauschusses für Justiz und Menschenrechte, sowie die Justizministerien in Österreich und der Schweiz Kopien der Schweigevereinbarung erhalten.


Februar 2019

Ein Link zum Interview im DOMRADIO zu den "Richtlinien des Vatikan zum Umgang mit Priesterkindern"

Die Bereitschaft des von der katholischen Kirche finanzierten Senders das Thema aufzugreifen ist anzuerkennen, leider war die Zeit zu kurz um es wirklich adäquat behandeln zu können.

Die Richtlinien sind, wie so vieles im Vatikan, geheim. Angeblich soll der Priester durch sie dazu angehalten werden das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Angesichts der bisherigen Praxis, in der Bistümer und Orden ihren Priestern verbieten das Kind seelisch, sozial und finanziell zu unterstützen, stattdessen die Verhandlungen mit den Müttern an sich ziehen, und diese dann in "Schweigevereinbarungen" pressen, die ihnen Unterhalt als Almosen nur für den Fall zugestehen, dass sie den Namen des Vaters nicht nennen, erscheint diese Formulierung zynisch, und als Verhöhnung der Opfer.

Die katholische Kirche merkt, dass sie im Zuge der Debatte um den Missbrauch durch Priester, auch Priesterkinder nicht mehr totschweigen kann, und versucht nun deren Leid zu verharmlosen. Dies zu verhindern sind die Betroffenen, aber auch Politik und Medien aufgerufen!

 

2017

Das ARD-Mittags-Magazin hat heute, 09. März, einen Beitrag über Priesterkinder gesendet, in dem David Weber zu Wort kommt.



2016

In der SWR Talkshow NachtCAFÉ  mit dem Titel "Das Kreuz mit dem Sex" vom 29.01.2016 schildert Marco Palmiro Stoop, der Sohn eines katholischen Pfarrers, seine bewegende Geschichte (ab 01:03 h der Sendung).

Wer einen anderen Teilnehmer der Sendung, Bischof Hans-Joachim Jaschke auffordern möchte sich dem Thema Diskriminierung von Priesterkindern zu stellen, kann ihn unter dieser E-Mail-Adresse erreichen:
wbjaschke@erzbistum-hamburg.de


2015

In dem angesehenen kritisch-katholischen Magazin "The Tablet International" konnte David Weber in seinem Autorenbeitrag (englisch) die Diskriminierung von Priesterkindern erläutern.

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